Zusammenfassung
Als Sonderfall der → vertikalen Arbeitsteilung ist die sogenannte Anfängeroperation anzusehen, zu der seit 1981 zahlreiche Urteile ergangen sind. Ihnen lassen sich folgende Grundregeln entnehmen: Bei jedem operativen Eingriff muß immer der Standard eines erfahrenen Operateurs gewährleistet sein. Ein als Fachgebietsarzt noch nicht qualifizierter Assistenzarzt darf daher eigenverantwortlich keine Operation durchführen, bei der sich sein geringerer Ausbildungsstand risikoerhöhend auswirkt. Die mindere Qualifikation des Anfängers muß durch Überwachung des Eingriffs durch einen anwesenden Gebietsarzt ausgeglichen werden. Erst nach Unterweisung und Einarbeitung sowie nach Feststellung der Zuverlässigkeit und dem Nachweis von Fortschritten in der Ausbildung darf der Assistenzarzt selbstverantwortlich operieren. Die „ersten Schritte” sollten lange genug unter sachkundiger Überwachung stattfinden. Generelle Verhaltensregeln zu Art und Anzahl der vorangegangenen Assistenzen gibt es nicht; allgemein läßt sich sagen, daß im Lauf der Ausbildung die Selbständigkeit des Anfängers zunimmt und damit in umgekehrter Tendenz die Notwendigkeit der Überwachung und Kontrolle durch den erfahrenen Arzt ständig schwächer wird.
Literatur
Kern (1990) Behandlung durch einen selbständig handelnden Assistenzarzt (Anfängeroperation), DMW: S. 1368
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© 1991 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Lippert, HD., Kern, BR. (1991). Anfängeroperation. In: Arbeits- und Dienstrecht der Krankenhausärzte von A-Z. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97302-4_4
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