Zusammenfassung
In den beiden vorhergehenden Kapiteln beschäftigten wir uns allein mit originären Währungsgemeinschaften. Wir nahmen an, die Zentralstellen der jeweiligen Währungsgemeinschaften verwirklichten den Buchungsteil ihrer elementaren Währungsordnung durch Ausgabe von Papiergeld als Zahlungsmittel und den Wertsicherungsteil entweder i.S. des Warenstandards mit Einlöseversprechen in ein Geldgut und 100%iger Deckung der Noten in diesem Gut oder i.S. des Papierstandards ohne jegliches Einlöseversprechen, d.h. durch Emission von definitivem Papiergeld. Papier- oder Buchgeld kann jedoch auch im Tausch gegen Geldbetragsforderungen gegenüber Privaten „geschaffen“ (emittiert) werden. Das tun typischerweise Geschäftsbanken, die wir auch als Zentralstellen subsidiärer Währungsgemeinschaften auffassen können. Die Geschäftsbanken emittieren Buchgeld, das in das Geld einer originären Währungsgemeinschaft einlösbar ist. Aber auch die Zentralstellen originärer Währungsgemeinschaften geben ihr Geld im Tausch gegen Geldbetragsforderungen an Private aus, z. B. durch Ankauf von Handelswechseln.
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“If one cannot predict well how administrators will exercise authority delegated to them, it is sensible to try to delegate as little as possible.” R. Schmalensee (1979, 62).
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Richter, R. (1987). Geld und Banken. In: Geldtheorie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-96993-5_8
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