Zusammenfassung
Von einer Mehrheit von Forderungsrechten kann in sehr verschiedenem Sinn gesprochen werden: Einmal mit Bezug auf die Verknüpfung mehrerer Forderungsrechte im Rahmen eines einheitlichen, zwischen zwei oder mehr Personen bestehenden Schuldverhältnisses ; so erwachsen z. B. aus einem Kaufvertrag Verpflichtungen sowohl des Käufers (Zahlung des Kaufpreises) wie des Verkäufers (Lieferung des Kaufgegenstands, Gewährleistung); diese Verpflichtungen sind durch ihren gemeinsamen Rechtsgrund und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang miteinander verbunden. Von der Mehrheit von Forderungsrechten in diesem Sinn wird in § 130 die Rede sein. — In ganz anderer Bedeutung kann man von einer Mehrheit von Forderungsrechten sprechen, wenn ein und dieselbe Leistung von mehreren Schuldnern geschuldet wird oder von mehreren Gläubigern gefordert werden darf; davon wird in § 131 gehandelt werden.
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© 1949 Springer-Verlag / Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Wenger, L., Kunkel, W. (1949). Mehrheit von Forderungsrechten. In: Römisches Recht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 2/3. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-96428-2_16
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