Zusammenfassung
Arzneimittel sind in der Behandlung von Kindern so sparsam wie möglidi einzusetzen. In jedem Falle muß geprüft werden, ob das Behandlungsziel nicht auf anderem Wege zu erreichen ist, und ob der erstrebte Gewinn größer ist als die Gefahr der möglichen Nebenwirkungen; denn grundsätzlich ist kein Medikament frei von Nebenwirkungen. Insbesondere in der Neugeborenenperiode dürfen nur erprobte Medikamente verwendet werden. Auf zahlreiche gut wirksame Arzneimittel muß. man — vor allem auch bei Frühgeborenen — verzichten, da in diesem Lebensabschnitt mit besonderen Gefahren zu rechnen ist. Sulfonamide können Bilirubin aus seiner Albuminbindung verdrangen und zum Kernikterus führen; Phenacetin kann eine Methämoglobinamie und eine Innenkörperanämie erzeugen; Chloramphenicol darf nur in niedriger Dosis verwandt werden, weil es unzureichend ausgeschieden wird und ein „Graues Syndrom“ mit Kollaps hervorrufen kann; Tetracyclin führt zur Gelbfärbung der sich entwickelnden Milchzähne und zur erhaten Kariesanfalligkeit — dies nur einige Beispiele für die erhate Gefährdung reifer und unreifer Neugeborener.
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von Harnack, GA. (1974). Arzneitherapie. In: von Harnack, GA. (eds) Kinderheilkunde. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-96171-7_21
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