Zusammenfassung
Vertragliche Vereinbarungen zur Kapitalüberlassung, die zwischen einem Kapitalgeber und einem Kapitalnehmer zum Zwecke einer gemeinsamen Investitionsrealisierung getroffen werden, können als Teilungsregeln im Sinne einer Partenteilung aufgefaßt werden.1) Erkenntnisobjekt dieser Arbeit sind zwei spezielle Formen der Partenteilung, einerseits der Kreditvertrag, der in einer idealtypischen Abgrenzung dadurch gekennzeichnet werden kann, daß der Kapitalgeber als Gegenleistung für die Kapitalüberlassung einen betraglich fixierten (unbedingten) Anspruch auf Zahlungen (Zins und Tilgung) zu einem feststehenden Zeitpunkt in der Zukunft erhält, und andererseits der Beteiligungsfinanzierungsvertrag, der in idealtypischer Abgrenzung dadurch gekennzeichnet werden kann, daß der Kapitalgeber als Gegenleistung für die Kapitalüberlassung einen vom Unternehmenserfolg abhängigen (also bedingten) Anspruch auf Zahlungen in der Zukunft erhält.2)
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© 1993 Physica-Verlag Heidelberg
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Ewert, J. (1993). Einführung und Abgrenzung. In: Finanzierung risikobehafteter Investitionsvorhaben. Hagener Betriebswirtschaftliche Abhandlungen, vol 12. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95897-7_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-95897-7_1
Publisher Name: Physica-Verlag HD
Print ISBN: 978-3-7908-0676-2
Online ISBN: 978-3-642-95897-7
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