Zusammenfassung
Die geringe Achtung, in welcher die französische Sprache als Unterrichtsgegenstand noch bis in die neueste Zeit gestanden, beruht zum großen Teile auf dem Ariom, zu dem selbst ein W. o. Humboldt sich bekannte: das Französische sei eigentlich nur ein „verdorbenes Latein”. Man nannte es, wie alle romanischen Sprachen, einfach einen „Trümmerhafen der lateinischen Sprache”, entstanden aus der Sprachverderbnis der Römer; welche nach dem Ende der klassischen Periode einriß und durch das Eindringen germanischer Völker in gänzliche Zerrüttung ausartete. Die romanische Sprachforschung hat jedoch nachgewiesen, 1) daß das Französische wie alle romanischen Sprache nicht eine Entartung der klassischen lateinischen Schriftsprache ist, sondren eine Weiterentwicklung der schon zu Ciceros Zeit neben dieser bestehenden Volkssprache. Andere derartige Vorurteile zu berühren, ist hier nicht der Ort. 2) Thatsache ist, daß der Bildungswert des französischen Unterrichts bis zum Erlaß der neuen preußischen Lehrpläne von 1882 recht gering geachtet wurde.
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Literatur
Besonders Fuchs in seinem Werke „Die romanischen Sprachen in ihrem Verhältnis zum Lateinischen” und Schuchardt „Der Vokalismus des Vulgär-Lateins”. Vgl. auch Schmid, Encyklopädie, II. S. 926.
Leider ist troß der wiederholten warmen Empfehlung dieser Oberrealichulen seitens des prenßischen Unterrichtsministeriums durch eine einseitige, peremtorische Verfügung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten die einzige namhafte Berechtigung, welcher sie sich erfreuten, im Juli 1886 beseitigt worden, nicht etwa weil jener thatsächliche Beweis von ihnen nicht erbracht worden, denn dazu konnten vier Jahre nicht ausreichen. In seiner ironisierenden Weise bemerkt Schmeding über diesen Vorgang (Die klassische Bildung in der Gegenwart S. 115): „Der Lauf der Entwicklung der Oberrealschnlen wird typisch werden. Ein Engel vom Himmel mache den Plan einer Schule ohne Berechtigungen und stelle sie neben ein Gymnasium mit seinem Monopol, so wird sie scheitern. Andererseits mache man den Plan des Gymnasiums noch unzeitgemäßer als er jeßt ist, lehre statt des Lateinischen und Griechischen Hottentottiich und Siamesisch, lasse ihm aber das Monopol und — es wird emporblühen.” In der Denkschrift der Direktoren der preußischen Oberrealschulen ist mit Bezug auf diesen Vorgang gesagt: „Die Ressortsouveränität............ hat bis jeßt eine organische Regelung des Berechtigungswesens.......... unmöglich gemacht, ja sie steht einer einheitlichen, organischen, grundsäßlich durchgeführten Gestaltung des gesamten Unterrichtswesens hemmend entgegen. Es liegt im Interesse aller Richtungen höherer Bildung, es liegt im Interesse aller Gattungen von höheren Lehranstalten, daß an die Stelle der verwirrenden Menge von Einzelbestimmungen über die Berechtigungen eine allgemeine organische Ordnung trete.”
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Völcker, G. (1887). Die formal bildende Kraft des lateinischen und des französischen Unterrichts. In: Die Reform des höheren Schulwesens auf Grund der Ostendorfschen These: Der fremdsprachliche Unterricht ist mit dem Französischen zu beginnen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94525-0_2
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