Zusammenfassung
Durch das Wahlhesetz für die zur Vereindarung der preußischen Staatsverfassung zu berufende Versammlung vom 8. April 1848 murde auf breitester Grundlage bestimmt, daß jeder Preuße, welcher das 24. Lebensjahr vollendet und nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte in Folge rechtskräftigen Urtheils verloren habe, in der Gemeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt gehabt, stimmberechtigter Urwähler sei, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armenunterstützungen beziehe. Das durch den Beschluß des Vorparlamentes noch festgehaltene Erforderniß der „Selbständigkeit“ war hiermit stillschweigend fallen gelassen. Diese Urwähler sollten auf jede Vollzahl von 500 Seelen einen Wahlmann, und das Kollegium der letzteren den Abgeordneten wählen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1882 Verlag von Julius Springer Berlin
About this chapter
Cite this chapter
Reichensperger, P. (1882). Die Wahlen zum deutschen Parlament und zur preußischen Nationalversammlung. In: Erlebnisse eines alten Parlamentariers im Revolutionsjahre 1848. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94484-0_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94484-0_4
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-94084-2
Online ISBN: 978-3-642-94484-0
eBook Packages: Springer Book Archive