Zusammenfassung
I. Das ÖHGB. spricht in den Artikeln 22 bis 24 und 4, 271 bis 274 (§§ 22 DHGB.) vom „Handelsgeschäft“ in einem zweifachen Sinne: zur Bezeichnung der einzelnen Geschäfte (Verträge) und zur Bezeichnung des Handelsbetriebes, des Unternehmens. Nur im letzteren Sinn ist hier vom Handelsgeschäft die Rede.
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References
Kadecka: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (1924)
Weiser: Entscheidungen... zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Österreich und Deutschland) 1927.
Pisko: In Ehrenbergs Handb. II 462ff.; Wieland: Handelsr. I296ff.; Gustav Seidler: Einführung in die doppelte Buchhaltung... auf wirtschaftswissenschaftlicher Grundlage (1918).
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Pollak, R. (1927). Das Unternehmen. In: Grundriss des Kaufmännischen Rechtes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94480-2_3
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