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Zusammenfassung

I. Der Mensch, der allein auf einem Territorium lebt, ist in seinen Entschließungen und Handlungen von denen der anderen Menschen unabhängig. Er darf darum tun, was er will, und er kann tun, was er vermag. Aber in dieser Situation befindet sich ein Mensch nur ausnahmsweise (der Einsiedler in der Wüste; Robinson Crusoe vor dem Auftreten der Wilden auf der Insel). In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle leben mehrere Menschen auf demselben Gebiet. Infolgedessen stoßen unter Umständen die Entschließungen und Handlungen eines jeden von ihnen auf die Entschließungen und Handlungen eines, mehrerer oder selbst aller anderen Mitbewohner desselben Gebietes. Dieses Zusammenstoßen führt freilich nicht immer zum Widerstreite. Bisweilen, ja häufig decken einander ja die Entschließungen und Handlungen mehrerer Menschen; noch häufiger laufen sie nebeneinander verträglich einher, kreuzen einander nicht. (Beide wollen einträchtig dieselbe Straße gehen; oder: einer will nach Osten, der andere nach dem Süden von demselben Ausgangspunkt aus wandern.) Aber es kommt doch auch vor, daß ein solcher Widerstreit aus den Entschließungen und Handlungen der einzelnen entsteht. (Beide wollen dieselbe Wohnung bewohnen.)

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Pollak, R. (1927). Allgemeine Lehren. In: Grundriss des Kaufmännischen Rechtes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94480-2_1

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