Zusammenfassung
Die Berbände landmirthschaftlcher Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben mittels Bereinbarung, die durch die Betanntmachung des Staatssetretärs des Reichsernährungsamts vom 22. Rovember 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Rr. 278 vom 25. Rovember 1918) in Rraft gesetzt morden ist, den Reichs- Bauern- und Landarbeiterrat in Berlin geschaffen. Die in ihm zusammengeschlossenen Berbände Haben unter dem 20.Degember 1918/23. Fabbar 1919 die nachstehende vorläufige Landarbeitsordnung vereinbart:1 2
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Molitor, E. (1928). Berordnung, betreffend eine vorläufige Landarbeitsordnung vom 24. Januar 1919. In: Kommentar zur vorläufigen Landarbeitsordnung vom 24. Januar 1919 nebst einem Abdruck der Bestimmungen über die Anwerbung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94441-3_2
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