Zusammenfassung
Die Betriebslehre ist ein Zweig der allgemeinen Verwaltungslehre. Sie lehrt die Art, wie man ein Unternehmen führt und die darin angelegten Kapitalien und nutzbaren Möglichkeiten auf das vorteilhafteste für das Werk wie die Allgemeinheit zur Wirkung bringt. Es handelt sich also um den Betrieb der fertigen Anlage zum Unterschiede vom Baubetriebe, der naturgemäß ebenfalls nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu handhaben ist. Es kommt nicht nur darauf an, Kostendeckung und Einträglichkeit zu sichern, als vielmehr darüber hinaus, in der Privatwirtschaft Reinüberschüsse als Unternehmergewinn zu erzielen und in öffentlich geleiteten Betrieben Vorteile für die Staats-und Volkswirtschaft zu gewinnen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Mattern, E. (1925). Technische und wirtschaftliche Betriebslehre. In: Grundzüge der technischen Wirtschafts-, Verwaltungs- und Verkehrslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94431-4_8
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