Zusammenfassung
Die Arbeitslosenfürsorge ist das Gegenstück zur Arbeitsbeschaffung. Nach Artikel 163 R.V. und § 1 des Sozialisierungsgesetzes vom 23. 3. 19 (R.G.B1. S. 341) hat „der Staat die Pflicht, jedem Deutschen eine wirtschaftliche Existenz zu ermöglichen. Soweit im einzelnen angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt“, wobei „das Nähere der Bestimmung durch besondere Reichsgesetze überlassen“ wird. Die Durchführung des ersten Grundsatzes ist die Aufgabe der Arbeitsbeschaffung, die Durchführung des zweiten Grundsatzes ist die Aufgabe der Arbeitslosenfürsorge1).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1920 Julius Springer in Berlin
About this chapter
Cite this chapter
Kaskel, W. (1920). Allgemeines. In: Das Neue Arbeitsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94407-9_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94407-9_4
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-94007-1
Online ISBN: 978-3-642-94407-9
eBook Packages: Springer Book Archive