Zusammenfassung
Das geltende Patentgeseß vom 7. April 1891 gibt im § 20 Saß 5 selbst eine Definition des Patentanspruchs. Dort heißt es:
„Am Schlusse der Beschreibung ist dasjenige anzugeben, was als patentfähig unter Schuß geftellt warden sou (Patentanspruch).“
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Häberlein, G.W. (1913). § 2. In: Bedeutung und Wesen des Patentanspruchs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94385-0_2
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