Zusammenfassung
Wenige Jahre nach dem Sturze der Decemvirn traten die Volkstribunen mit neuen Forderungen auf. Gajus Kanulejus beantragte, baß Ehen zwischen Patriciern und Plebejern gestattet würden. Zugleich wurde von anderen Tribunen der Gedanke in Anregung gebracht, daß es erlaubt sein müsse den einen Konsul aus der Plebs zu wählen, und bald kam es so weit daß neum Tribunen den Antrag stellten, es solle dem Volke freistehen, die Konsuln nach Gefallen aus den Plebejern oder aus Vätern zu wählen. Beiden Anträgen widersetzten sich die Väter, so lebhaft sie konnten. Sie wollten kein Vermischung der patricischen und plebejischen Familien; denn sie füechteten als Folge derselben den Verlust der den alten Geschlechtern zustehenden Vorrechte.
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Goldschmidt, P. (1881). Von der Einsetzung der Konsulartribunen und Censoren. In: Geschichten aus Livius mit Ergänzungen aus griechischen Schriftstellern. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94379-9_25
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