Zusammenfassung
Wenn nach dem Willen der Mehrheit der Aktionäre zur Sanierung des Geschäfts eine innere Reorganisation durchgeführt werden soll, oder wenn zum Zwecke der Liquidation oder Fusion mit einer anderen Gesellschaft oder aus anderen Gründen, ganz oder teilweise die Unternehmung oder Vermögen einer Gesellschaft an eine andere Gesellschaft übertragen werden sollen, so scheitert beim Mangel gesetzlicher Bestimmungen die Durchführung eines solchen Projektes am Widerstand auch nur weniger Aktionäre. Um solchen Widerstand zu beseitigen, enthält der neue Companies Act von 1929 eingehende Vorschriften.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Curti, A. (1929). Sanierung; Übertragung des Geschäfts an eine andere Gesellschaft; Fusion. In: Die Englische Aktien-Gesellschaft nach neuem Recht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94342-3_18
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