Zusammenfassung
Die Auflösung (dissolution) einer Gesellschaft erfolgt mit deren Löschung im Registerbuch des Registerführers für Gesellschaften. Diese Löschung geschieht in folgenden Fällen:
-
1.
nach durchgeführter Liquidation, siehe oben S. 86;
-
2.
zufolge Einstellung des Geschäftsbetriebes (§ 295).
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1929 Julius Springer in Berlin
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Curti, A. (1929). Die Auflösung der Gesellschaft. In: Die Englische Aktien-Gesellschaft nach neuem Recht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94342-3_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94342-3_17
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