Zusammenfassung
Allen Liquidationen gemeinsam ist der Zweck, die vorhandenen Aktiven möglichst gut zu verwerten und die Schulden in möglichst befriedigender Weise zu tilgen. Genügen die vorhandenen Aktiven nicht, so werden die Mitglieder der Gesellschaft und eventuell die Direktoren und Geschäftsführer zu den erforderlichen Beiträgen herangezogen, soweit sie nach dem Gesetz Beitragspflichtige, sog. contributories, sind. England hat in bezug auf diese Beitragspflicht ganz besondere Regeln, die vom kontinentalen Rechte verschieden sind.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Curti, A. (1929). Allgemeine Vorschriften. In: Die Englische Aktien-Gesellschaft nach neuem Recht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94342-3_13
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