Zusammenfassung
Die Zahl der Einwohner ohne das Militär war in Berlin von 1808 bis 1831 von 145 094 auf 229 843 gestiegen1), die Zunahme also für die damalige Zeit, wo die Bevölkerung in den Städten sich nicht so sachell wie am Ende des neunzehnten Jahrhunderts vermehrte, sehr ansehnlich. Sie machte durchschnttlich jährlich etwa 8000 Seelen aus, höher kam der Durchschnitt auch in den nächsten Jahrzehnten bis 1860 nicht. Die stadtischen Behörden sahen diese Zunahme nicht in jeder Beziehung als einen Fortschritt an. 1829 und 18312) veröffentlichte der Magistrat statistische Übersichten über die Bevölkerung und über Einnahmen und Ausgaben der Stadt aus der Zeit seit 1815, mit erläuternden Bemerkungen dazu. Er erstattete damit zum ersten Male öffentlich Bericht wenigstens über einen Teil der städtischen Verwaltung, bisher waren Mitteilungen darüber nur von der Stadtverordneten-Versammlung ausgegangen. Die Schrift enthielt neben dem statistischen Material über die Bevölkerung, nicht wie man nach dem Titel erwarten sollte, Einblicke in den Stadthaushalt, sondern im wesentlichen nur Ergebnisse der haus-und Mietsteuer. In den beigegebenen Erläuterungen dazu erschien dem Magistrat die wirtschaftliche Lage der Stadt und der Einwohnerschaft wenig glänzend. Die Zahl der unbemittelten Familien wäre unverhältnismäßig gestiegen, auf vier Mietsteuer zahlende käme eine, die wegen ihrer Armut steuerfrei bliebe. Die Mietsteuer ergäbe nicht die Sollerträge, und da sie neben der haussteuer die einzige verwendbare Gemeindesteuer bilde, — denn die indirekte ginge für die Schuldentilgung auf — so litte auch der haushalt unter den Verhältnissen.
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Clauswitz (1908). Die Verwaltung von 1830 bis 1860. In: Clauswitz (eds) Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94337-9_8
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