Zusammenfassung
Die Grenzen sind entweder natürliche oder künstliche. Grenzen waren ursprünglich wirkliche Hindernisse des Verkehrs: Gebirge, Flüsse, unzugängliche Wälder, wüst gelassene oder gelegte Landstreifen. Wo natürliche Scheidungen nicht vorhanden waren, suchte man durch Schutzwall (limes) oder Mauer die gleiche Wirkung zu erreichen. Das gehört einer überholten Politik und Kultur an. Als natürliche Grenzen kommen heute Gebirge und Flüsse in Betracht. Bei Gebirgen ist meist die Wasserscheide, bei Flüssen wird seit Beginn des 19. Jahrhunderts, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, der sogenannte Talweg, d. h. die tiefste Rinne des schiffbaren Wassers, als Grenzlinie angesehen 2). Für die Meeresküsten ist der Wasserstand zur Zeit der Tiefebbe maßgebend; die Watten gehören mithin zum Staatslandgebiet. Künstliche Grenzen, die nach den Grundsätzen der Erdmessung auf der Landkarte festgestellt werden, waren besonders in den bisher noch nicht vollständig erforschten Ländern gebräuchlich (Afrika, Britisch- Nordamerika). Nur ein Notbehelf ist es, bei Zweifel über die Grenze einen Landstreifen als „neutrale Zone“ der Verwaltung der beteiligten Grenzstaaten zu unterstellen (Moresnet oben S. 130). Vgl. ferner die Abmachungen zwischen Spanien und Marokko vom 5. März 1894 über das Feld von Melilla; den Vertrag zwischen Schweden und Norwegen vom 26. Oktober 1905. Dagegen hat die sogenannte österreichische Militärgrenze stets einen Bestandteil der Habsburgischen Monarchie gebildet).
Mérignhac Bd. 2, S. 352. Nys Bd. 1, S. 436. Oppenheim Bd. 1, S. 217. Rivier S. 129. Ullmann, S. 287. Fleischmann, „Landesgrenze“ in v. Stengel- Fleischmann Bd. II, 1913, S. 705. Moore Bd. 1, S. 612. de Louter Bd. 1, S. 316.
Vgl. auch die oben § 14 Anm. 2 angegebene Literatur.
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Literatur
Kercea, Die Staatsgrenze in den Staatsflüssen. Diss. Berlin 1916.
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Fleischmann, M. (1925). Umfang des Staatsgebietes im allgemeinen. In: Fleischmann, M. (eds) Das Völkerrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94282-2_15
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