Zusammenfassung
Das Interesse des Käufers der Transportleistung verlangt, diese in möglichster Vollkommenheit für einen möglichst geringen Preis zu erhalten. Es ist nachgewiesen, dass gegenwärtig weder die Leistungen der Eisenbahnen das bieten, was sie bieten könnten, noch auch der für ihre Leistungen geforderte und notgedrungen bezahlte Preis im Allgemeinen, die untere Grenze des geschäftlich Zulässigen erreicht hat; es ist ferner nachgewiesen; dass gesetzliche oder administrative Maassregeln, nicht im Stande sind, in dieser Beziehung den wünschenswerten und wirtschaftlich richtigen Zustand herbeizuführen. Die Erkenntniss der Naturgesetze, nach welchen sich der Preis sowohl in Bezug auf seine absolute Höhe als auch in Bezug auf sein Verhältniss zur Güte der erkauften Leistung regelt, zeigt, dass der billigst-mögliche Preis nur dann eintritt, wenn die Herstellung desselben im eigenen Interesse des Verkäufers der Leistung liegt, und dass dieses Interesse nur dann besteht, wenn die Vermehrung des Angebotes durch nichts anderes beschränkt wird, als durch die Grenzen der vorhandenen Nachfrage. Also nur die freie Konkurrenz ist im Stande, auch die Eisenbahnleistungen so zu entwickeln, dass das Verhältniss zwischen ihnen und den dafiir zu bezahlenden Beträgen für den Käufer so günstig werde, als es die jeweils sonst einwirkenden Faktoren (Selbstkosten, Entwicklung der Technik) gestatten.
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Dorn, A. (1874). Konkurrenz. In: Aufgaben der Eisenbahn-Politik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94279-2_3
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