Zusammenfassung
Die ärztliche Untersuchung zum Zwecke des Abschlusses einer Lebensversicherung beginnt gewöhnlich mit einer Reihe Fragen nach Krankheiten und Leiden, die in der nächsten Familie des Anwärters vorgekommen oder nicht vorgekommen sind, und nach Krankheiten, welche der Anwärter selbst evtI. durchgemacht hat. Der Untersucher wird sich aber nicht auf die Fragen beschranken, die in den bei den Lebensversicherungsgesellschaften gebräuchlichen Formularen vorgedruckt sind, sondern auch über verschiedene andere Punkte sich mit dem Anwärter unterhalten. So wird es ihm gelingen, sich in unauffälliger Weise so gut wie mäglich über den Geisteszustand der zu untersuchenden Person zu unterrichten, über dessen Begriffsvermögen, seine Urteilsfähigkeit, sein Gedäehtnis, seine Gemütsverfassung. In der Regel wird es dann auch glücken, evtl. vorhandene psychische Abweichungen, die für das Risiko der Versicherung von großer Wichtigkeit sein können, festzustellen, sie zu deuten und auf deren Bedeutung hinzuweisen. So wird es z. B. nicht schwierig sein, schwere Neurasthenie bzw. Psychasthenie, Hypochondrie oder Melancholie zu erkennen. Zuweilen wird man vielleicht nur ernstlich vermuten, daß der Anwärter an Psychose leidet, ohne daß sofort die richtige Diagnose gestellt werden kann. Aber es wird so doch vorgebeugt werden, daß jemand, der an manisch-depressiver Psychose, Dementia praecox oder Dementia paralytica leidet, ohne Zögern für eine Lebensversicherung günstig beurteilt und angenommen wird.
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Nolen, van den Bergh, H. (1925). Die ärztliche Untersuchung. In: Lebensversicherungsmedizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94266-2_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94266-2_5
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