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Verbrechen und Strafe im Militärstrafrecht

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Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPRECHT,volume 25))

Zusammenfassung

Das Militärstrafrecht, als das Sonderstrafrecht der Wehrmachtangehörigen, stellt einen wesentlichen Bestandteil des weiter greifenden Wehrstrafrechts dar. Das Wehrstrafrecht umfaßt alle strafrechtlichen Normen, welche die Landesverteidigung und die Wehrkraft des Volkes gegen verbrecherisches Verhalten sichern sollen1. Normen dieser Art finden sich in verschiedensten Gesetzen. So enthalten z.B. die §§ 88ff., 140–143a RStGB wehrstrafrechtliche Tatbestände. Unmittelbar aus militärischen Gesichtspunkten erwachsen und daher von überragender wehrstrafrechtlicher Bedeu- tung aber sind die Normen des Militärstrafgesetzbuchs. Sie sind dazu bestimmt, der Wehrmacht die ihre Schlagfertigkeit und Schlagkraft gewährleistende Disziplin im weitesten Sinne zu sichern. Die militärische Disziplin als Inbegriff aller spezifisch soldatischen Pflichten ist das allgemeine Schutzobjekt des Militärstrafrechts; sie ist zugleich das allgemeine Angriffsobjekt der militärischen Verbrechen und Vergehen, die stets als Verletzungen spezifisch soldatischer Pflichten erscheinen. „Cette discipline“ — so heißt es in Friedrichs des Großen Politischem Testament von 1752 — „fait l’âme des armées. Tant qu’elle est en vigueur, elle soutient les empires.“ An diesen Ausspruch des großen Königs klingt Moltkes klassisches Wort aus der Reichstagssitzung vom 7. Juni 1872 an: „Autorität von oben und Gehorsam von unten, mit einem Wort: Disziplin ist die ganze Seele der Armee“ Damit aber wollte Moltke den Stand- punkt kennzeichnen, von dem aus allein ein MilStGB geschaffen und — folglich — angewandt werden darf.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1936 Verlag von Julius Springer · Berlin

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Schmidt, E. (1936). Verbrechen und Strafe im Militärstrafrecht. In: Militärstrafrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 25. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94206-8_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94206-8_1

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