Zusammenfassung
Das ältere Recht Für Personen, die, ohne der ehemännlichen oder väterlichen Munt zu unterliegen, der Selbstmündigkeit nicht fähig waren, hat schon die älteste Zeit eine Vormundschaft entwickelt. Der Vormundschaft unterstanden also die vaterlosen Minderjährigen und die Greise, unverheiratete Frauen, die körperlich Gebrechlichen und Geisteskranken. Die größte Bedeutung kam in der älteren Zeit der Altersvormundschaft und der Geschlechtsvormundschaft zu.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Schrifttum
Kraut, Die Vormundschaft, 3 Bde., 1835/59.
Rive, Geschichte der deutschen Vormundschaft, 2 Bde., 1862/75.
Georgi, Wohlfahrtsblätter der Stadt Nürnberg, 7, 1928.
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1931 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Planitz, H. (1931). Das Vormundschaftsrecht. In: Grundzüge des Deutschen Privatrechts. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 5. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94205-1_15
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94205-1_15
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-93805-4
Online ISBN: 978-3-642-94205-1
eBook Packages: Springer Book Archive