Zusammenfassung
1. Bier ist ein Lebensmittel im Sinne des § 1 LMG. Zugleich ist es eine Ware. Für Bier als Ware gelten die allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes und des Handelsrechtes (s. unten S. 154). Die Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb und zum Schutz der Warenbezeichnungen sind für die Frage der Bierbezeichnungen von besonderer Bedeutung. Als Lebensmittel unterliegt Bier den Vorschriften des LMG. Sie erfahren in wesentlichen Punkten eine Ergänzung durch die im Biersteuergesetz (§ 3 Abs. 2, §§ 9–11) enthaltenen Vorschriften rein oder zugleich lebensmittelrechtlichen Gehalts. Daß solche Vorschriften in einem Steuergesetz enthalten sind, ist nicht einzig dastehend. Auch das Branntweinmonopolgesetz enthält eine Anzahl von Vorschriften, die ausschließlich lebensmittelrechtlicher Art sind. Das hat zum Teil seinen Grund darin, daß zur Zeit der Entstehung jener Gesetze der Verordnungsrahmen, den der heutige § 5 LMG. zur Ergänzung des allgemeinen Lebensmittelrechts für die besonderen Verhältnisse einzelner Lebensmittel zur Verfügung stellt, noch nicht so ausgebaut war und ausgenutzt wurde, wie das heute der Fall ist. Auch mochte der Gedanke mitgesprochen haben, möglichst in einem und demselben Gesetz, das zwar seinem steuerlichen Hauptzweck seinen Namen und Hauptinhalt verdankt, zugleich — jenem Hauptzweck mehr oder weniger mit dienstbar gemacht — auch das sonstige auf den gleichen Gegenstand bezügliche Sonderrecht zusammenzufassen. Der heutigen Aufteilung der gesetzgeberischen Aufgaben entspräche es mehr, Vorschriften rein lebensmittelrechtlicher Art für Bier und Branntwein in Gestalt von Verordnungen gemäß § 5 LMG. zu erlassen und sie damit sichtbar den grundsätzlichen hygienischen Verboten des § 3 und den Täuschungsverboten des § 4 sowie den zugehörigen Strafvorschriften der §§11 und 12 des allgemeinen Lebensmittelgesetzes unterzuordnen.
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Literatur und Abkürzungen
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HolthöFer, H. (1938). Deutsche Gesetzgebung Über Bier. In: Bames, E., et al. Alkoholische Genussmittel. Handbuch der Lebensmittelchemie, vol 7. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94196-2_3
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