Zusammenfassung
Ein elektrisches Meßgerät oder Meßinstrument besteht aus einer Anzeigevorrichtung, die von einem Meßwerk nach Maßgabe des Betrages der zu messenden Größe sichtbar verstellt wird, so daß aus der Größe der—nach dem Verschwinden der Meßgröße wieder zurückgehenden oder bleibenden — Verstellung auf den Betrag der Meßgröße geschlossen werden kann. Kommt es, wie z. B. bei der Einstellung des Brückengleichgewichts bei der Widerstandsmessung mit der Wheatstoneschen Meßbrücke, nur darauf an, festzustellen, daß ein Strom bzw. eine Spannung verschwunden ist, handelt es sich also um eine Messung nach der sog. Nullmethode, so braucht die Anzeigevorrichtung nicht geeicht zu sein. Soll jedoch der Zahlenwert x der als Vielfaches ihrer Maßeinheit E erscheinenden Meßgröße G = x E ablesbar sein, so muß die Anzeigevorrichtung in der betreffenden Maßeinheit E geeicht sein. Bei der überwiegenden Zahl der verschiedenartigen Meß werke werden die Verstellkräfte durch die magnetische Wirkung eines oder mehrerer Ströme hervorgerufen. In seltneren Fällen wird von der Wärmeausdehnung durch einen Strom erhitzter Metallkörper oder von der elektrostatischen Anziehungskraft zwischen an Spannung gelegten Kondensatorplatten Gebrauch gemacht.
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© 1956 Springer-Verlag OHG., Berlin/Göttingen/Heidelberg
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Schütz, E. (1956). Elektrische Meßgeräte. In: Grundzüge der Elektrotechnik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92684-6_13
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