Zusammenfassung
Wenn auch durch die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung die Abstande vom Vorsignal zum Hauptsignal, 400 [m] für Nebenbahnen, 700 [m] für Hauptbahnen bei einer Hochstgeschwindigkeit unter 120 [km/h] und 1000 [m] bei einer Hochstgeschwindigkeit über 120 [km/h], mit Rücksicht auf die großten Bremswege vorgeschrieben sind und für diese Bremswege auf den Gefällstrecken die Bremsausrüstung der Züge nach den Bremstafeln der Fahrdienstvorschrift bemessen wird, so ist doch für die Fahrzeitermittlung sowohl beim Regelbetrieb als auch für die Langsamfahrstellen bei Aufstellung von Baubetriebsplänen die Kenntnis der Bremswege und der Bremszeiten erforderlich. Für die Fahrzeitermittlung ist es bequemer, die aus Bremsweg und Bremszeit ermittelten Bremszeitzuschläge zu den Fahrzeiten der durchfahrenden Züge hinzuzufügen, um die Fahrzeiten der haltenden Züge zu bekommen.
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Vgl. Jahrbuch t. H. Aachen, S. 121, Abb. 5. Essen: Verg Girardet.
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© 1953 Springer-Verlag OHG., Berlin/Göttingen/Heidelberg
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Müller, W. (1953). Bremsnetztafeln für Schnell- und Güterzüge. In: Eisenbahnanlagen und Fahrdynamik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92606-8_5
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