Zusammenfassung
Das Arbeiterschutzrecht beschäftigt sich mit dem Vertragsschutz, Lohn-schutz, Betriebsschutz und Beschäftigungsschutz. Für die soziale Hygiene kommen insbesondere die Vorschriften in Frage, die den Betriebsschutz durch Regelung der für die Gesundheit und Sicherheit wichtigen Einrichtungen der Betriebsräume betreffen, sowie den Beschäftigungsschutz anordnen, indem durch Verbot und zeitliche Beschränkung der Arbeit Schädigungen durch gefährliche sowie durch ununterbrochene und übermäßig langdauernde Beschäftigung im allgemeinen oder nur für besondere Arbeitergruppen verhindert werden sollen.
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Betke, H. (1926). Die gesetzliche Regelung des gesundheitlichen Arbeiterschutzes. In: Gottstein, A., et al. Handbuch der Soƶialen Hygiene und Gesundheitsfürsorge. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92485-9_4
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