Zusammenfassung
Wenn der Heringshandel hier gesondert, aber im Anschluß an den Handel mit Frischfischen Erörterung findet 29), so geschieht dies, weil der Hering eigentlich nicht den Frischfischen zugezählt werden kann, da er schon auf der Heimreise an Bord gesalzen wird, also gesalzen an Land kommt. Auch besteht ein sehr erheblicher Unterschied zwischen Frischfisch- und Heringshandel, da bei letzterem bereits die Notwendigkeit des sofortigen Absatzes der großen Haltbarkeit des Herings wegen entfällt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Tern, R. (1924). Der Heringshandel. In: Die deutsche Seefischerei. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92321-0_10
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