Zusammenfassung
Vor dem Entwurf einer Vorrichtung muß sich der Konstrukteur über die vorzunehmende Arbeit am Werkstück, die bisher stattgefundenen Arbeitsgänge und die höchstzulässigen Herstellungstoleranzen für den vorliegenden Arbeitsgang unterrichten. Die Art und Genauigkeit der bereits erfolgten Arbeiten bestimmen die Aufnahmen und die Art der Spannung der zu bauenden Vorrichtung. Es darf nicht mit dem Entwurf einer Vorrichtung begonnen werden, solange irgendein Punkt im Herstellungsplan oder der Werkstückzeichnung unklar ist. Es muß in diesem Fall zur sofortigen Klarstellung das Fabrikationsbureau benachrichtigt bzw. der Herstellungsplan oder die Werkstückzeichnung richtiggestellt werden.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Gempe, E. (1927). Allgemeine Richtlinien für den Bau von Spannvorrichtungen. In: Elemente des Vorrichtungsbaues. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91598-7_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-91598-7_2
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-89741-2
Online ISBN: 978-3-642-91598-7
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