Zusammenfassung
Die Heilung jeder Wunde wird durch zweckmäßige Ruhigstellung begünstigt. Das gilt nicht nur für die aseptisch heilenden, sondern auch für die infizierten Wunden. Für die Behandlung offener Knochenwunden (kompl. Frakturen) ist ein sicher feststellender Verband schon seit langem als notwendig anerkannt worden. Auch bei großen Weichteilwunden ist die Ruhigstellung besonders dann ein Gebot, wenn für den weiteren Verlauf eine Wundinfektion nicht auszuschließen ist.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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von Gaza, W. (1921). Ruhigstellung, Schienung und Hochlagerung. In: Grundriss der Wundversorgung und Wundbehandlung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91591-8_10
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