Zusammenfassung
Ueberblicken wir die bisher gewonnenen Resultate, so haben wir auf der einen Seite mehrere im gewöhnlichen Leben und unter gewöhnlichen Verhältnissen zufällig beobachtete Fälle, durch welche die Möglichkeit, dass der Gebärakt während einer durch Ohnmacht bedingten Bewusstlosigkeit vor sich gehen könne, unwiderleglich dargethan ist, auf der anderen Seite eine Reihe gerichtlicher Fälle, in welchen Geburts Vorgänge gleicher Art behauptet, aber meistens nicht geglaubt werden.
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Freyer, M. (1887). Gegenüberstellung der praktischen Gerichtsfälle und der durch Aerzte beobachteten Fälle von Ohnmacht während der Entbindung. In: Die Ohnmacht bei der Geburt vom gerichtsärztlichen Standpunkt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91565-9_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-91565-9_10
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