Zusammenfassung
Ein neu eintretender Lehrling wird gewöhnlich zunächst mit Feilübungen beschäftigt. Er muß sich baldigst mit der Werkstättenordnung und den Unfallverhütungsvorschriften vertraut machen. Laufenden Triebwerken und Maschinen, Lastenbewegung u.drgl. soll er so lange fernbleiben, als er nichts damit zu tun hat. Wird er zur Beihilfe herangezogen, so muß er sich als eifriger Helfer erweisen und bestrebt sein, sich nützlich zu machen. Er muß auf jede Anrede antworten, damit man weiß, ob er sie gehört hat. Hat er eine Weisung nicht richtig gehört oder ihre Bedeutung nicht verstanden, so soll er nicht lange raten oder Vermutungen nachgehen, sondern sofort fragen. Auch gewöhne er sich an den Gedanken, daß es für Lehrlinge immer etwas zu tun gibt, und daß man gewisse Verrichtungen und Handreichungen ungeheißen ausübt. Wurden ihm Arbeitsvorgänge, Werkzeuge, Werkstücke oder Maschinen gezeigt und erklärt, so soll er sich die empfangenen Belehrungen so einprägen, daß eine Wiederholung nicht nötig wird. Bei Handreichungen und Beihilfe soll er immer darauf bedacht sein, daß er andern nicht im Lichte steht. Handlampen sind so zu halten, daß sie die Arbeitstelle am besten erhellen; keinesfalls leuchtet man andern ins Gesicht. Ist ein. zu bearbeitendes Stück frei zu halten, so muß die angegebene Richtung und Höhenlage genau eingehalten werden.
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Laufer, A. (1921). Schlosserarbeiten. In: Werkstattausbildung. Der praktische Maschinenbauer, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90997-9_3
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