Zusammenfassung
Die Erzeugnisse der Masehinenindustrie werden dauernd vervollkommnet; Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsverfahren müssen unausgesetzt verbessert, verbilligt und vereinfacht, Neuerungen ausgedacht werden. Dabei kommt es nicht selten vor, daß Arbeiter selbst Wahrnehmungen machen, deren Verfolg zu namhaften Verbesserungen führt. Solche Arbeiter sind dann sehr geschätzt. Der angehende Maschinenbauer sollte sich deshalb schon in jungen Jahren an das Beobachten aller Einrichtungen, Vorgänge und Arbeitsverfahren gewöhnen, die ihm zugänglich sind und seinen Gesichtskreis berühren. Selbstverständlich darf hierbei die eigene Vervollkommnung in der Ausübung seines Berufes und insbesondere die gewissenhafte Ausführung erteilter Aufträge nicht vernachlässigt werden. Als ausgeschlossen muß es gelten, daß ein erst in den Anfängen selbständigen Arbeitens stehender Arbeiter schon praktische Vorschläge zur Verbesserung bestehender oder werdender Einrichtungen zu machen vermag, da es ihm noch an der nötigen Erfahrung fehlt. Alle Werkzeuge und Einrichtungen einer Maschinen-werkstätte, mögen sie auch noch so einfach und selbstverständlich erscheinen, sind Erfindungen oder Endergebnisse zahlloser Verbesserungen. Der unmittelbare Umgang mit Maschinen und Werkzeugen bietet dem Arbeiter manche Gelegenheit, Beobachtungen zu machen.
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Laufer, A. (1921). Gewerblicher Rechtschutz. In: Werkstattausbildung. Der praktische Maschinenbauer, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90997-9_16
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