Zusammenfassung
Arbeiter in Lärmbetrieben können bei einer gewissen Dauer der Beschäftigung an ihrem Gehörorgan Schaden leiden, der alle Grade von Schwerhörigkeit bis zur Taubheit zur Folge haben kann. Besonders gefährdet sind Kessel- und Hammerschmiede, Gußputzer, Arbeiter in Großeisenwerken und den Nagelfabriken. Die Intensität des Lärms ist ausschlaggebend für den Beginn und das zeitliche Fortschreiten der Hörstörung. Experimentelle Untersuchungen haben keine Stütze für den behaupteten, besonders wirksamen Anteil des Bodenschalles ergeben. Die Messung des Schalles in den Lärmbetrieben mittels eines Schallmessers (System Barkhausen) und der Vergleich der in einzelnen Betrieben gefundenen Schallintensitäten (Phon) mit dem Grad der Schwerhörigkeit der darin beschäftigten Arbeiter nach Zeit und Arbeit ergab eine fast gesetzmäßige Abhängigkeit des Einsetzens und dem Fortschreiten der Schwerhörigkeit von der Intensität des Lärms und der Dauer seiner Einwirkung. Individuelle Veranlagung und zeitweise Arbeitsunterbrechung bedingen Unterschiede in der Schnelligkeit der Ge-hörsabnahme. Nach mehrtägiger Pause kann sich das Gehör erholen, aber auch nach mehrwöchiger Pause ist die Erholung begrenzt.
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Beck (1930). Durch Lärm verursachte Taubheit und an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit. In: Ärztliche Merkblätter über berufliche Erkrankungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90862-0_20
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