Zusammenfassung
Einen Wendepunkt in der sozialen Fürsorge bedeutete die Einführung des Krüppelfürsorgegesetzes in Preußen am 6. Mai 1920. Die Zahl der darunter fallenden und erfaßten Fälle von Skelettuberkulose stieg z. B. in Niederschlesien von 276 im Jahre 1925 auf 591 im Jahre 1927. Schon in der Zeit vor dem großen Kriege wurde von privater Seite, insonderheit von konfessionellen Verbänden, viel für den Krüppel getan. Ein „Reichskrüppelfürsorgegesetz“ besteht leider noch nicht, doch haben die Länder Bestimmungen, die sich vielfach eng an das preußische Gesetz anschließen, zum Teil loserer Art sind.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1930 Julius Springer in Berlin
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Kremer, W., Wiese, O. (1930). Soziale Fürsorge2. In: Die Tuberkulose der Knochen und Gelenke. Die Tuberkulose und Ihre Grenzgebiete in Einzeldarstellungen, vol 8. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90797-5_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-90797-5_7
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