Zusammenfassung
Der Begriff „Kaufmann“ bildet die Grundlage des Handelsrechts. Denn Handelsgeschäfte sind nur die Geschäfte eines Kaufmanns, § 343. Dieser von der Sprache des Lebens in verschiedenem Sinne verwendete Begriff muß daher durch Aufstellung deutlicher und leicht erkennbarer Merkmale zum Rechtsbegriffe gemacht werden.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Heinsheimer, K. (1924). Die Kaufmannseigenschaft. In: Handels- und Wechselrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 34. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90718-0_2
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