Zusammenfassung
Häufig werden Versicherungen abgeschlossen, bei denen nicht nur eine Person, sondern zwei oder sogar mehrere Personen beteiligt sind. Beispielsweise will ein Vater für sein Kind bei Vollendung von dessen 20. Altersjahr ein bestimmtes Kapital bereit stellen. Zu diesem Zwecke schließt er eine Aussteuerversicherung mit einer Versicherungsgesellschaft ab. Er verpflichtet sich zur Bezahlung einer bestimmten Prämie für eine gewisse Anzahl von Jahren, längstens jedoch bis zu seinem Tode. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich zur Auszahlung des versicherten Kapitales bei Vollendung des 20. Altersjahres des begünstigten Kindes. An dieser Versicherung sind demnach der Vater und sein Kind beteiligt. Häufig werden auch Witwenrentenversicherungen abgeschlossen, gemäß denen sich die Versicherungsgesellschaft zur Ausbezahlung einer bestimmten Witwenrente verpflichtet, wenn der Gatte stirbt. Dieser übernimmt die Bezahlung einer festgesetzten Prämie. Man spricht in solchen Fällen von Versicherungen auf mehrere oder verbundene Leben.
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Literatur
Man vgl. z.B. Berger, A.: Mathematik der Lebensversicherung, S. 162–172. Wien: Springer 1939.
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© 1955 Springer-Verlag Ohg. Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Saxer, W. (1955). Versicherungen auf mehrere Leben. In: Saxer, W. (eds) Versicherungsmathematik. Die Grundlehren der Mathematischen Wissenschaften, vol 79. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-88629-4_4
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