Zusammenfassung
Die im vorigen Kapitel behandelte Krise der Freiheitsrechte war, wie zu hoffen, eine vorübergehende Erscheinung, bedingt durch die außenpolitische Spannung mit dem Weltkommunismus. Die Beeinträchtigung der Grundrechte der Neger dagegen, eine Erbschaft der Vergangenheit, ist ein Dauerproblem, das seit Generationen besteht und gerade in der jüngsten Zeit in eine neue verfassungsrechtliche Phase getreten ist. Die Zurücksetzung der Neger im Sozialleben stellt eine der schwersten innen- und außenpolitischen Belastungen der amerikanischen Demokratie dar. Hinsichtlich der überragenden Wichtigkeit einer Lösung der Beziehungen zwischen der weißen Mehrheit und der farbigen Minderheit besteht Übereinstimmung. In der Frage des dabei einzuschlagenden Weges und der Möglichkeit einer Dauerlösung scheiden sich die Geister. Kein Wunder, daß das Problem im Ausland vielfach mißverstanden wird. Die nachfolgende Darstellung legt den Nachdruck auf die verfassungsrechtliehen Aspekte, die aber nur den äußeren Rahmen für die schwerwiegenden soziologischen und sozialpsychologischen Fragen bilden.
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Literatur
Als die Südstaaten gelten die dreizehn ehemals konföderierten Staaten, die sich an der Rebellion gegen die Union beteiligten, nämlich: Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, Louisiana, Mississippi, North Carolina, South Carolina, Tennessee, Texas, Virginia, zu denen noch Kentucky und Missouri traten.
Siehe unten S. 593.
Siehe oben S. 171 ff.
Dies wurde neuerdings (1959) in Lassiter v. Northampton County (360U.S. 45) einstimmig bestätigt.
Die vorstehenden Zahlen sind der New York Times vom 3. November 1958 entnommen.
Siehe unten S. 600 ff.
Wohl am ärgsten liegt die Situation im Staat Mississippi, wie die folgenden Zahlen besagen: Nach der Volkszählung von 1950 war die Zahl der Weißen über 21 Jahre 711669, die der Farbigen 497354, zusammen 1208023 Personen. Bei den
Siehe New York Times vom 17. April und 18. Mai 1959.
In der buchstäblich letzten Stunde vor Sessionsschluß (15. September 1959) konnte lediglich eine zweijährige Verlängerung des Gesetzes passieren, aber keine Erweiterung.
Siehe oben S. 461 f.
Siehe New York Times vom 15. Dezember 1957.
Nach dem New Yorker Gesetz wurde die von der Arabisch-Amerikanischen Petroleumgesellschaft (Aramco) geübte Ausschließung von Juden bei der Anstellung, auf welcher die Regierung von Saudi-Arabien besteht, von einem New Yorker Gericht für ungültig erklärt; siehe New York Times vom 16. Juli 1959.
Ein einschlägiger Fall (Pennsylvania v. Board of Directors of City Trusts, 353 U.S. 230, 1957) lag insofern besonders, als hier die Verwaltung eines privaten Colleges der Stadt Philadelphia unterstellt war. Als die College-Verwaltung auf Grund der Satzung der Stadtverwaltung die Aufsicht entzog, konnte der Aussehluß von Negern nicht mehr verboten werden.
Congressional Record 3948 und 4004, 12. März 1957.
Siehe oben S. 426.
Siehe oben S. 114ff.
Die folgende Übersicht gründet sieh auf den Stand vom 1. Oktober 1957, bei Beginn des Schuljahres 1957/58; siehe New York Times vom 29. September 1957 und vom 5. Mai 1958.
Über die dieses Verbot aussprechende Entscheidung Cooper et al. v. Aaron et al. (358 U.S. 1, 1958) siehe unten S. 611.
Als erste dieser Entscheidungen erklärte der Oberste Gerichtshof am 30. Juni 1958 in N.A.A.C.P v. Alabama (357 U.S. 449) eine Bestimmung des Gesetzes des beklagten Staates, wonach die N.A.A.C.P ihre Mitgliederlisten vorzulegen habe, als eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Garantien der freien Meinung und Vereinigung und hob die vom Staatengericht wegen der Weigerung auferlegte Strafe von $ 100000 auf. Als der Oberste Gerichtshof von Alabama sich daraufhin weigerte, das von einem Staaten-Untergericht vorher ausgesprochene Betätigungsverbot der N.A.A.C.P. aufzuheben, wurde er vom Obersten Gerichtshof der Union einstimmig dazu angewiesen (N.A.A.C.P. v. Alabama, 360 U.S. 240, 1959).
Siehe New York Times vom 7. Januar 1958.
Siehe New York Times vom 5. und 18. Mai 1958.
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Loewenstein, K. (1959). Freiheitsrechte und Neger. In: Verfassungsrecht und Verfassungspraxis der Vereinigten Staaten. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-88610-2_20
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