Zusammenfassung
Das wissenschaftlich begründete Gutachten soll ein Ausdruck der selbstverantwortlichen, unparteiischen Mittlerrolle des Arztes zwischen Versicherungsträger und Versicherten sein. Die Aufgabe des Gutachters besteht darin, unter Heranziehen aller verfügbaren Quellen nach bestem Wissen eine Stellungnahme abzugeben. Dem Versicherungsträger als Auftraggeber oder dem beauftragenden Gericht bleibt es überlassen, ob sie sich der Meinung des Gutachters anschließen wollen. Sie haben aber ebenso wie der Begutachtete ein Recht darauf, ein klares Ja oder Nein zu hören. Wer sich als Gutachter, aus welchen Gründen immer, dazu nicht in der Lage sieht, darf nicht davor zurückschrecken, auch einmal zu sagen: „Ich weiß es nicht.“ Es wird dann schon ein anderer gefunden, der sich auf dem Gebiet auskennt.
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© 1966 Johann Ambrosius Barth, Leipzig
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Becker, T. (1966). Die Begutachtung. In: Krebs und Unfall. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-87238-9_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-87238-9_10
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