Zusammenfassung
Der Finanzausgleich soll — mit einfachen Worten gesagt — die öffentlichen Einnahmen dorthin lenken, wo sie gebraucht werden. Im Ansatz ist diese Aufgabe gestellt, sobald in einem politischen Raum mehr als eine Einrichtung bestehen, die eine öffentliche Tätigkeit entfalten und dafür Mittel brauchen. Mag auch jede dieser Einrichtungen zunächst selbständig nach den Einnahmen greifen, die sich ihr bieten, so wird sich doch bald eine gültige Anschauung darüber bilden, was der einen, was der anderen zusteht. Nimmt der Wettbewerb um die öffentlichen Einnahmemöglichkeiten zu, wird eines Tages — je nach der Stellung der Konkurrenten zueinander — vereinbart oder bestimmt werden, ob, wie und wieviel jeder von ihnen aus den Finanzquellen schöpfen darf. Spätestens dann, wenn eine öffentliche Gewalt hierüber entscheidet, ohne an den Willen anderer Beteiligter gebunden zu sein, hat die Geburtsstunde des Finanzausgleichs geschlagen.
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© 1959 Springer-Verlag OHG. Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Hacker, H. (1959). Finanzausgleich. In: Kommunale Finanzen und Kommunale Wirtschaft. Handbuch der Kommunalen Wissenschaft und Praxis, vol 3. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86963-1_10
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