Zusammenfassung
Jede staatsrechtliche Erörterung über das heutige Deutschland muß mit der rechtlichen Analyse des Zusammenbruchs am 8. Mai 1945 beginnen. Gerade wenn durch vorliegende Ausführungen die Grundlage für spätere Darlegungen anderer Verfasser über die jetzige verfassungsrechtliche Situation gegeben werden soll, muß man sich über die Entwicklung der vorangegangenen vier Jahre Rechenschaft geben. Alle politische, wirtschaftliche und soziale Not, die unser Vaterland durchlitten hat, darf nicht dazu verleiten, heutigen Regierungen in Ost und West oder den Alliierten, die schließlich als Sieger nach einem unerhört harten Ringen, nicht als vom deutschen Volk zu Hilfe gerufene Wohltäter der Menschheit nach Deutschland gekommen sind, die Schuld an unserem Unglück in die Schuhe zu schieben, sondern wir müssen die ernsten und tiefsten Ursachen dafür bei uns selbst, bei einer von reinem Machtstaatsdenken getragenen, unmoralischen Politik einer brutalen und gewalttätigen Gruppe unfähiger Männer suchen. Vor allen Wahlen bis 1933 wiesen verantwortungsbewußte Politiker verschiedener Richtungen das deutsche Volk auf die mit der Machtergreifung des Nationalsozialismus drohende Katastrophe hin; ihre Stimme wurde von sehr zahlreichen Wählern vorher — wie erst recht unter dem folgenden Terror — außer acht gelassen. Das System der Selbstzerstörung, die Verschleuderung des Volksvermögens für Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges nach allen Fronten und schließlich die Identifizierung von Nationalsozialismus und deutschem Volk mit allen bösen Folgen waren dann die natürlichen Konsequenzen. Dies alles jetzt, nachdem es bis zum bittersten Ende ausgekostet Werden mußte, zu liquidieren und aus dem Nichts eine brauchbare Grundlage für eine Neuaufbau zu schaffen, war die Aufgabe der Jahre 1945 bis 1949 auch auf staatsrechtlichem Gebiet.
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Literatur
Sauser-Hall, in Schweizer Jahrb. f. intern. Recht 1946, Bd. 3, S. 25; Peters, in Neue Justiz 1946, Heft 1; Mann (Engländer) in Süddeutscher Jur.-Zeitung 1947, S. 464, Jahrb. f. intern. Recht 1948, S. 35; Jennings, in British Yearbook of International Law 1946, S. 121; Bevin, in Unterhaussitzung v. 20. März 1946 (vgl. Stödter, a.a.O. S. 93); weitere Quellen bei Stödter, a.a.O. S. 98 ff. — And. Ansicht: Wright, in American Journal of International Law 1947, S. 50; Kelsen, a.a.O. S. 518 ff.; Cuny, La capitulation sans Conditions de l’Allemagne et ses pécédents historiques, 1947, S. 55.
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Peters, H. (1969). Die Rechtslage Deutschlands vom 8. Mai 1945 bis zum 23. Mai 1949. In: Salzwedel, J., Erbel, G. (eds) Geschichtliche Entwicklung und Grundfragen der Verfassung. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86850-4_3
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