Zusammenfassung
In der deutschen Terminologie wird die „Ausbildung zum Arzt“ von der „Weiterbildung zum Facharzt“ unterschieden. Der Arzt als einheitlicher Beruf, dessen Ausbildung in den Händen des Staates liegt, erfährt durch seine Weiterbildung zum Facharzt eine Ergänzung, die in den Bereich der ärztlichen Selbstverwaltung gehört. Nicht von ungefähr legt gerade in dieser Zeit die gesamte Ärzteschaft besonderen Wert auf die Feststellung, daß ihr Beruf ein einheitlicher ist und nicht etwa in zwei — Arzt und Facharzt — aufgegliedert werden darf. Deswegen hält die Ärzteschaft mit großer Zähigkeit daran fest, die Ausbildung (zum Arzt) von der Weiterbildung (zum Facharzt) jederzeit und deutlich zu trennen.
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Referenzen
W. Müller-Osten: Die neue weiterbildungsordnung. Sonderheft Nr. 2 der Informationen des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V., 1969.
A. Weidinger : Facharztweiterbildung und Facharztanerkennung. Vortrag auf dem Bayerischen Chirurgenkongreß. München, 26. Juli 1968.
R. Leriche: Philosophie der Chirurgie. Zürich 1954.
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Müller-Osten, W. (1970). Die Facharztweiterbildung. In: Der Beruf des Chirurgen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86115-4_10
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