Zusammenfassung
Der Rechtsschutz im ArbR ist beherrscht durch den Gegensatz von Rechtsstreitigkeiten und Interessenstreitigkeiten. Während nämlich auf anderen Rechtsgebieten der Staat regelmäßig einen Rechtsschutz nur gewährt, soweit subjektive Rechte zu schützen sind, und hierzu Gerichte zur Verfügung stellt, hat das ArbR auch einen Schutz kollektiver Interessen ausgebildet und stellt dafür besondere Einrichtungen in Gestalt von Schlichtungsstellen zur Verfügung. Man hat daher im ArbR Rechtsstreitigkeiten und Interessenstreitigkeiten und demgemäß ein arbgerichtl. Verfahren und ein Schlichtungsverfahren zu unterscheiden. Alles Nähere §§ 55, 56.
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Dersch, H. (1957). Der Rechtsschutz im ArbR. In: Arbeitsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-85649-5_5
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