Zusammenfassung
Die Bezeichnung Lernbehinderung soll im Gegensatz zu der psychogenen Lernstörung den genetisch, hirnorganisch oder konstitutionell bedingten Formen des Lernversagens vorbehalten bleiben, die ein meßbares, deutliches Intelligenzdefizit aufweisen. Die Gruppe lernbehinderter Kinder und Jugendlicher (IQ 84–70) liegt in der IQ-Rangskala zwischen denjenigen mit einer durchschnittlichen (IQ 90–110) und einer Intelligenz im Bereich der leichten geistigen Behinderung (Debilität; IQ 70–50). Sie werden auch als Kinder „mit niedriger Intelligenz“, oder als schwachbegabt bezeichnet. Die Übergänge zwischen Lernstörung und Lernbehinderung sind fließend. Leichte Lernbehinderungen werden häufig von psychogenen Lernstörungen überlagert, die die Lernfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen. Lernbehinderte Kinder bewältigen nur teilweise und dann nur mit erheblicher Anstrengung das Pensum der Normalschüler, die überwiegende Anzahl besucht Sonderschulen für lernbehinderte Kinder.
„Sie kennt nicht eine einzige Zahl, trotz aller Mühe, die ich mir gegeben habe, noch kennt sie den Preis irgendeiner Sache. Aber dieses beschränkte Frauenzimmer vermag einem in schwierigen Umständen vortreffliche Ratschläge zu erteilen...“
Rousseau über seine Lebensgefährtin Therese
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Nissen, G., Trott, GE. (1995). Lernbehinderungen. In: Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79568-8_25
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