Zusammenfassung
Verwertung von Produktionsrückständen — sei es ggf. nach einer spezifischen Aufbereitung durch Rückführung in den Produktionsprozeß oder durch rohstoffliche bzw. thermische Verwertung bei Dritten — ist ein wesentliches Instrument zur Abfallvermeidung und daher vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dabei spielt es keine wesentliche Rolle, ob diese Rückstände als Reststoffe im Sinne des BImSchG oder mit Blick auf die kommende Novelle des Abfallgesetzes (Kreislaufwirtschaftsgesetz) Sekundärrohstoffe genannt werden. In jedem Fall werden durch die gezielte Aufbereitung und anschließende Verwertung von Produktionsrückständen die entsprechenden Abfallmassenströme weitestgehend reduziert sowie Rohstoffressourcen und noch vorhandene Deponiekapazitäten geschont.
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Demmich, J. (1995). Produktionsintegrierter Umweltschutz am Beispiel der Aufbereitung von Gießereisanden und von Metallspänen sowie der Auftrennung von Bohremulsionen. In: Schmidt, J., Leithner, R. (eds) Automobilrecycling. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79554-1_6
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