Zusammenfassung
Die Einführung der geplanten Elektronikschrottverordnung verpflichtet die Hersteller zu einer erweiterten Produktverantwortung. Aus den vorhandenen ökologischen und wirtschaftlichen Bedingungen ergeben sich unmittelbare Anforderungen an eine entsorgungsgerechte Konstruktion. Wegen der Kosten während der Lebensdauer der Geräte sind folgende Forderungen an eine entsorgungsgerechte Konstruktion zu beachten:
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Verminderung der eingesetzten Schadstoffe,
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Verminderung der Materialvielfalt,
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demontagefreundliche Gestaltung der Geräte,
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Reduzierung von Verpackungsmaterial,
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Verwendung geringerer Verbundwerkstoffanteile,
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Einsatz aufschlußfähiger Materialkombinationen,
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Erhöhung der Lebensdauer und Verbesserung der Servicefreundlichkeit,
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mehrfacher Einsatz von Komponenten und Bausteinen,
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Verbesserung der Wiederverwendungsmöglichkeiten und
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Verringerung des Energieverbrauches während der Lebensdauer
Natürlich können diese Forderungskriterien nur schrittweise realisiert werden.
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Koellner, W., Fichtler, W. (1986). Die wiederverwertungsgerechte Entwicklung und Konstruktion von Elektro- und Elektronikgeräten. In: Recycling von Elektro- und Elektronikschrott. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79384-4_5
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