Zusammenfassung
Zunächst wird im einführenden Abschnitt etwas über den Gegenstand des Gesundheitswesens gesagt, seine idealtypische Zweckbestimmung und damit zusammenhängende Definitionen heterogenen Bedarfs an gesundheitlicher Versorgung und dessen wichtigste Determinanten. Im zweiten Abschnitt wird dann kurz auf die Struktur zweier Kernbereiche des deutschen Gesundheitswesens eingegangen, und vor diesem Hintergrund werden beispielhaft einige Entscheidungs- und Aushandlungsprozesse für aktuell wichtige Fragen der gesundheitlichen Versorgung dargestellt und im letzten, dritten Abschnitt die darin erkennbar werdenden Probleme einer Steuerung unseres Gesundheitswesens angesprochen.
Sozialmediziner und Epidemiologe; zwölf Jahre in der ärztlichen Verwaltung auf Bundesebene; in der Gründungs- und Anfangszeit des Sachverständigenrars für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen drei Jahre lang dessen Mitglied; Bundesgesundheitsrat; heute Professor und Abteilungsdirektor an der Medizinischen Hochschule Hannover. Abteilung für Epidemiologie und Sozialmedizin.
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Literatur
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Aktuellere Daten eines solchen Arzteinkommensvergleichs mit Arbeitnehmeieinkommen lagen dem Autor zum Zeitpunkt der Beitragsabfassung nicht vor.
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Deshalb ist gelegentlich das Argument zu hören, es sei für die Kassen billiger, einige tausend Ärzte für “Nichtstun” zu bezahlen, als ihre berufliche Leistung zu honorieren. Dieses Argument wird bekanntlich gleichermaßen auf Bauern, gelegentlich auf Lehrer u.a. angewendet; es reflektiert nur das Problem einer Dienstleistungsgesellschaft mit sehr langen Ausbildungszyklen, denen kurz- und langfristige Nachfrageschwankungen gegenüberstehen.
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Sachverständigenrat 1991 (modifiziert)
Natürlich kann der Eintrag der genannten Einflußfaktoren auf die beiden jeweiligen Versorgungssektoren sich unterschiedlich auswirken; plausible Rechnungen dazu liegen allerdings nicht vor; die Hypothese, daß sich in der unterschiedlichen Ausgabendynamik auch der Effekt der unterschiedlichen ökonomischen Steuerungsmöglichkeiten ausdrückt, bleibt also zunächst akzeptabel.
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Erst in diesem Jahr (1992) haben die Verbände der Krankenkassen einen Beschluß gefaßt, dem Grundsatz nach keine neuen ‘Rehabilitationskrankenhäuser’ mehr zuzulassen.
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Diese sind im übrigen auf Grund ihrer sehr viel höheren Mengenkomponenten für das Medizinsystem auf der Ausgabenseite sehr viel bedeutsamer als die Ausgaben für Großgeräte.
Mitteil. KVN 23.04.92
Im Falle der (später diskutierten) kürzlich eingefühlten, sich derzeit (1992) extrem rasch ausbreitenden Osteodensitometrie war es ein Gremium der Bundesärztekammer, das sogenannte ‘Analogziffem’ für die allgemeine ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) schuf; bei diesem Systemzugang hat der gemeinsame Gebührenausschuß der GKV keine Regelungsmacht Hier bestimmt die organisierte Ärzteschaft allein (BÄK). Diese Analogziffem greifen zwar i.W. nur für die Privatpraxis, aber schaffen faktisch einen sehr hohen Einführungs- und damit einen positiven Regelungsdruck auch zu Lasten der GKV.
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Brook, Lohr, 1986, zitiert nach Reinhardt 1992 (s.o.)
Dies zählt bekanntlich zu den großen ungelösten politischen Herausforderungen der Reagan-Bush-Ära bzw. der jetzigen US-Regierung.
Für das Jahr 1988 haben wir allein für das Land Niedersachsen dazu Kosten in Höhe von etwa 1,5 Mrd. Mark geschätzt.
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Schwartz, F.W. (1993). Entscheidungsprozesse im Gesundheitswesen. In: Nagel, E., Fuchs, C. (eds) Soziale Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Dokumentation des Wissenschaftlichen Symposiums. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-78327-2_3
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