Zusammenfassung
Unser Thema handelt von den sozialgeschichtlichen und sozialethischen Grundlagen des römischen Rechtsinstituts „mandatum“2. Es bedürfte schwieriger konzeptioneller Arbeit und umfangreicher Quellenexegesen, wenn man versuchen wollte, das komplizierte Verhältnis zwischen (keineswegs eindeutigen) sozialen und juristischen Normen einerseits, sozialen Fakten und Verhaltensweisen andererseits zu entwirren3. An dieser Stelle kann es nur um eine Skizze gehen. Bevor wir sie zu zeichnen beginnen, soll — vereinfacht und schematisiert — das Netz beschrieben werden, in dem mandatum, fides, amicitia gleichsam die Knotenpunkte darstellen.
Das den Teilnehmern der Tagung vorgelegte „Werkstattpapier“ hätte (vor allem in ausgearbeiteter Form) den Rahmen des Tagungsbandes gesprengt; das dort zusammengestellte Material wird wenigstens teilweise anderweitig veröffentlicht werden. An dieser Stelle wird der — weithin veränderte, erweiterte und mit Anmerkungen versehene — Vortrag wiedergegeben, den ich im Zusammenhang mit der Tagung am 27. September 1991 an der Kyushu-Universität gehalten habe. Mit Dankbarkeit sei der Anregungen aus (schriftlichen und mündlichen) Diskussionen gedacht. Eine Kurzfassung in englischer Sprache erscheint im „Irish Jurist“.
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Nörr, D. (1993). Mandatum, fides, amicitia. In: Nörr, D., Nishimura, S. (eds) Mandatum und Verwandtes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-77957-2_2
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