Zusammenfassung
Der Patient verbindet mit einem Arzneimittel die Erwartung, gesund zu bleiben oder gesund zu werden. Diese Erwartung rechtfertigt den zum Teil erheblichen Preis des Arzneimittels, der für große Gruppen der Bevölkerung im System der Sozialversicherung auf die Gesamtheit der Versicherten umgelegt wird. Wird die Erwartung enttäuscht, wirkt also das Arzneimittel nicht, mag das der Verbraucher noch hinnehmen. Kehrt sich jedoch die Erwartung in ihr Gegenteil, fügt das Arzneimittel, anstatt zu heilen, eine weitere Verletzung zu, stellt sich die Frage der Haftung. In diesem Jahrhundert hat sich zudem die Arzneimittelherstellung grundlegend verändert: Von der Einzelzubereitung in der Apotheke ist der Weg zum Fertigarzneimittel, bezogen aus der Industrie, gegangen worden. Damit stellt sich in diesem Bereich die Frage der Produzentenhaftung in akzentuierter Form.
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Deutsch, E. (1993). Arzneimittelhaftung. In: Wagner, W. (eds) Arzneimittel und Verantwortung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-77778-3_17
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