Zusammenfassung
Bis 1980 wurden (in Baden-Württemberg) für Früchte ab einer Körperlänge von 35 cm Totenscheine ausgestellt. Seit dem 1.1. 1981 gilt die Regelung, daß für Früchte ab 1000 g eine standesamtliche Meldung zu erfolgen hat. Diese Angaben (zuzüglich dem Hinweis, ob die Geburt eine Lebend- oder totgeborene Frucht erbracht hat), gehen in die amtliche Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes (Wiesbaden) ein (Abb. 1 a). Ein Blick auf die Angaben der letzten Jahre vermittelt den Eindruck, daß die Mißbildungen in der Bundesrepublik kontinuierlich für beide Geschlechter zurückgegangen zu sein scheinen. Schaut man sich jedoch die Bezugsgröße an, ist man irritiert: Die Mißbildungen beziehen sich auf 100000 lebende Einwohner. Angesichts der Tatsache, daß die Geburtenrate in den letzten beiden Jahrzehnten kontinuierlich zurückgegangen ist, lassen sich aus diesen Angaben des Statistischen Bundesamtes (regelmäßig im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht) nur irreführende Schlüsse ziehen. Vom Statistischen Bundesamt wurden freundlicherweise zusätzliche Angaben zur Verfügung gestellt (Tabelle 1).
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Höpker, WW. (1984). Stand der Forschung. In: Mißbildungen. Veröffentlichungen aus der Forschungsstelle für Theoretische Pathologie der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-69946-7_3
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